LandeszahnŠrztekammer Hessen

Anmeldung Abschlussprüfung

externe Teilnahme an der Abschlussprüfung

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss schriftlich durch den Prüfling erfolgen.

Es ist zu verwenden für die externe Teilnahme an der Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz sowie für eine Wiederholungsprüfung ohne weiter bestehendes Ausbildungsverhältnis.

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