Dass die Menschen immer älter werden und zunehmend mehr bis ins hohe Alter ihre eigenen Zähne behalten, stellt auch Zahnärzte vor große Herausforderungen. Schwierig wird es beispielsweise, wenn der Patient nicht mehr mobil und der Praxisbesuch unmöglich ist. Die Landeszahnärztekammer Hessen hat zu diesem Zweck ein zahnärztliches Behandlungsmodell in Hessen entwickelt, das bundesweit in dieser Form immer noch einmalig ist: Niedergelassene Zahnärzte behandeln alte und gehbehinderte Patienten nicht in der Praxis, sondern zu Hause, in Alten- und Pflegeheim oder im Krankenhaus mit Hilfe eines mobilen Behandlungskoffers.
Die tragbare Einheit ermöglicht die Behandlung auch
unter nicht optimalen Bedingungen wie zum Beispiel
zu Hause
Der 17 Kilogramm schwere Aluminiumkoffer enthält die wichtigsten Instrumente und Funktionen (Mikromotor, Ultraschallgerät, Wasser- und Absauganlage) für eine zahnmedizinische Behandlung und bietet dem Zahnarzt die Möglichkeit, eine gründliche Untersuchung und kleinflächige, zahnerhaltende Maßnahmen wie Zahnsteinentfernung, bohren kleiner Karieslöcher oder Druckstellenbeseitigung an Prothesen, beispielsweise am Bett des Patienten, durchzuführen.
Mittlerweile hat die Landeszahnärztekammer Hessen seit Sommer 1994 zehn Behandlungskoffer im Wert von insgesamt rund 75.000,- Euro für diesen Zweck angeschafft, die in Bad Hersfeld, Lampertheim, Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Limburg, Marburg, Dautphetal, Korbach, Wetzlar und in Wiesbaden für hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Ausleihen bereit stehen.
"Mit den mobilen Behandlungskoffern wollen wir die Versorgung der Menschen verbessern, die einer ständigen Pflege und Betreuung bedürfen und die nur noch unter größtem Aufwand ihren Zahnarzt aufsuchen können", erläutert der Kammer-Vizepräsident Dr. Giesbert Schulz-Freywald.
Der zahnärztliche Mobileinsatz ist ausschließlich für solche Patienten gedacht, die tatsächlich nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahnarzt selbst aufzusuchen. So sind Hausbesuche bei einer an Grippe oder an ähnlichen vorübergehenden Unpässlichkeiten erkrankten Person ausgeschlossen.
Ob die Behandlung in einer Praxis oder aber im Umfeld der Patienten erfolgt, wird derzeit bei der Abrechnung mit den Krankenkassen nicht berücksichtigt, obwohl die mobile Tätigkeit für die Zahnärztin oder den Zahnarzt wesentlich zeitaufwendiger ist.
Die Anfrage für den mobilen Zahnarztdienst sollte zunächst beim Hauszahnarzt erfolgen oder in der telefonischen Patientenberatungsstelle der Landeszahnärztekammer Hessen unter der Service-Nummer 01805-202052.
Für viele ältere Menschen hat die volle Funktionsfähigkeit ihrer Zähne eine entscheidende Bedeutung für die Lebensqualität. Besser sprechen, besser kauen und besser aussehen sind die Kriterien, die heute für die meisten Menschen im fortgeschrittenen Alter eine wesentliche Rolle spielen.
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