Im Dienste der hessischen Zahnärzte und Patienten
Die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) ist die Berufsorganisation der hessischen Zahnärzte. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht eine ihrer wesentlichen Aufgaben darin, die Interessen ihrer Mitglieder, der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte, auf Landesebene zu vertreten. In diesem Sinn regelt die LZKH die Einhaltung der Berufspflichten und versteht sich generell als Kompetenzzentrum für den zahnärztlichen Berufsstand in allen Fragestellungen rund um die Praxis:
Darüber hinaus gehören Patientenschutz und –zufriedenheit zu den Aufgaben der Landeszahnärztekammer Hessen. Wichtige Anliegen sind in diesem Zusammenhang Information und Aufklärung der Patienten. Mit der eigens dafür eingerichteten Patientenberatung bietet die LZKH allen Bürgerinnen und Bürgern Hessens eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des zahnärztlichen Bereichs an. Damit entspricht die Kammer dem steigenden Informationsbedürfnis der Patienten ebenso wie mit dem öffentlichen, qualitätsgesicherten Ausweisen von Tätigkeitsschwerpunkten in der Zahnheilkunde. Als bislang bundesweit einzige Kammer bietet die Landeszahnärztekammer Hessen ein spezielles Behandlungsmodell für immobile Patienten an, den so genannten Transcare-Koffer.
Zur Erhaltung des hohen Niveaus der zahnärztlichen Versorgung in Hessen nimmt sich die LZKH außerdem gesundheitspolitischer Problemstellungen an.
Die LZKH hat ihren Sitz in Frankfurt sowie eine Außenstelle in Kassel. Als Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung steht ein von den zahnärztlichen Delegierten demokratisch gewählter Vorstand an ihrer Spitze.
6.608 *) Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Mitglieder der Landeszahnärztekammer Hessen, davon sind 4.180 *) in eigener Praxis tätig.
*) 31.12.2012
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