LandeszahnŠrztekammer Hessen

Allgemeines

Das Fortbildungssiegel für Zahnärzte in Hessen

Hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihre absolvierten freiwilligen Fortbildungen durch ein Siegel dokumentieren: das hessische Fortbildungssiegel hat die FoBiSiegel 2010.jpgLandeszahnärztekammer Hessen gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) entwickelt. Es signalisiert die Bereitschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen, sich fortlaufend den aktuellen Wissensstand durch kontinuierliche Fortbildung anzueignen. Basis des erstmalig 2006 ausgestellten Siegels ist ein gemeinsamer Punktekatalog.

In den vergangenen Jahren konnten alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen ihre Fortbildungsleistungen auf freiwilliger Basis eigenverantwortlich mit Punkten bewerten. Sobald sie über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erlangt haben, können sie das Fortbildungssiegel bei der Landeszahnärztekammer Hessen erstmalig beantragen. Als Dokumentationshilfe bietet die Landeszahnärztekammer Hessen das Fortbildungsnachweisheft an. Anschließend kann das Siegel jährlich mittels Folgeantrag verlängert werden. Voraussetzung dafür sind 50 Fortbildungspunkte in den vergangenen zwölf Monaten.


Unterlagen für den erstmaligen Antrag / Folgeantrag auf das Fortbildungssiegel 2010 zum Download
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Hinweis:
Der Nachweis der "Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V" ist für Inhaber des Fortbildungssiegels sehr einfach:
Falls Sie den Nachweis gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) noch nicht erbracht haben, reichen Sie die Kopie Ihrer Urkunde "Fortbildungssiegel" mit dem KZVH-Nachweisbogen A bei der KZVH ein (Kontaktdaten s. Tabelle unter B. "Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V").


Im Überblick:
Fortbildungspunkte und Fortbildungssiegel in Hessen

A. "Freiwilliges Fortbildungssiegel" der LZKH
  • Freiwillige Dokumentation der eigenen Fortbildungsleistung im Fortbildungsnachweisheft
  • Eigenverantwortliche Bewertung der Fortbildungsleistungen nach Punktetabelle DGZMK/BZÄK
  • Kein Punktekonto, keine Registrierung o. ä. bei der LZKH
  • Fortbildungssiegel der LZKH bei 150 Punkten in drei Jahren
  • Antrag und Auflistung bei der LZKH einreichen, bitte keine Originale
  • Zusendung der Urkunde und zweier Aufkleber
Ansprechpartnerin für Fortbildungssiegel:
Frau Dr. Cornelia Panthen
Telefon: 069 427275190
Fax: 069 427275105



B. "Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V"
  • Gesetzliche Verpflichtung
  • Betrifft nur Vertragszahnärzte, einzureichen bei der KZVH
  • Nachweis kann erfolgen durch Kopie der Urkunde "Fortbildungssiegel der LZKH"
oder
  • durch Auflistung von 125 Punkten in fünf Jahren
  • Nachweis gegenüber der KZVH
  • Neuer Fünf-Jahres-Zeitraum ab 1. Juli 2009
Ansprechpartnerin für die Pflichtfortbildung:
Frau Rosemarie Rübsamen
Telefon: 069 6607209
Fax: 069 6607374