LandeszahnŠrztekammer Hessen
Allgemeines
Das Fortbildungssiegel für Zahnärzte in Hessen
Hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihre absolvierten freiwilligen Fortbildungen durch ein Siegel dokumentieren: das hessische Fortbildungssiegel hat die
In den vergangenen Jahren konnten alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen ihre Fortbildungsleistungen auf freiwilliger Basis eigenverantwortlich mit Punkten bewerten. Sobald sie über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erlangt haben, können sie das Fortbildungssiegel bei der Landeszahnärztekammer Hessen erstmalig beantragen. Als Dokumentationshilfe bietet die Landeszahnärztekammer Hessen das Fortbildungsnachweisheft an. Anschließend kann das Siegel jährlich mittels Folgeantrag verlängert werden. Voraussetzung dafür sind 50 Fortbildungspunkte in den vergangenen zwölf Monaten.
Unterlagen für den erstmaligen Antrag / Folgeantrag auf das Fortbildungssiegel 2010 zum Download
Antrag Fortbildungssiegel 2010 0,04 MB
Hinweis:
Der Nachweis der "Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V" ist für Inhaber des Fortbildungssiegels sehr einfach:
Falls Sie den Nachweis gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) noch nicht erbracht haben, reichen Sie die Kopie Ihrer Urkunde "Fortbildungssiegel" mit dem KZVH-Nachweisbogen A bei der KZVH ein (Kontaktdaten s. Tabelle unter B. "Pflichtfortbildung nach § 95 d SGB V").
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