LandeszahnŠrztekammer Hessen

Informationen

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2007 voraussichtlich 42.750 € p.a. beziehungsweise 3.975 € monatlich. Dies entspricht der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2006. Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist dabei abhängig von der Höhe des Beitragssatzes der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant. Sie beträgt 2007 voraussichtlich 47.700 € p.a. beziehungsweise 3.975 € monatlich.

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer konnten ursprünglich zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Pflichtgrenze überschritten wurde, in die Privatkrankenversicherung wechseln. Im Rahmen der Gesundheitsreform 2006 wurde allerdings beschlossen, den Wechsel in die PKV dadurch zu erschweren, dass die Versicherungspflichtgrenze in den letzten drei Jahren überschritten worden sein muss. Das heißt, um 2007 in die Privatversicherung wechseln zu können, muss das sozialversicherungspflichtige Einkommen von 2004 bis 2006 über dieser Grenze gelegen haben.

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen, abgesehen von wenigen Berufsgruppen. Ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.