In keiner anderen medizinischen Disziplin vollzieht sich ein so schneller und stetiger Wandel wie in der Zahnmedizin. Praktizierende Zahnärztinnen und Zahnärzte sind gefordert, das eigene Wissen und die praktischen Fertigkeiten durch kontinuierliche
Fortbildung anzupassen.
Das Fortbildungssiegel in Hessen, das die Landeszahnärztekammer seit 2006 vergibt, ist eine Art „Stiftung Warentest“ für nachgewiesene intensive Fortbildungsleistungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Patienten signalisiert das Fortbildungssiegel, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, die dieses Siegel führen, durch kontinuierliche Fortbildung bestrebt sind, ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten ständig zu aktualisieren.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bestimmte Fortbildungsleistung nachweisen, können das Siegel bei der Landeszahnärztekammer Hessen beantragen. Dafür muss ein Antrag mit den Fortbildungsnachweisen bei der Landeszahnärztekammer Hessen eingereicht werden. Die Voraussetzungen sind in einem Punktekatalog der Dachorganisationen Bundeszahnärztekammer und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde festgeschrieben.
Bislang wurden bereits 850 Fortbildungssiegel verliehen.
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