LandeszahnŠrztekammer Hessen
Mitgliedschaft
Alle Zahnärzte und Zahnärztinnen, die im Land Hessen ihren zahnärztlichen Beruf ausüben, sind gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Heilberufsgesetz gesetzliches Mitglied der Landeszahnärztekammer Hessen und müssen sich gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Heilberufsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Meldeordnung der Landeszahnärztekammer Hessen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden.
In diesem Bereich finden Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt alle Informationen rund um die Anmeldung zur Mitgliedschaft bei der Landeszahnärztekammer Hessen.
Beachten Sie bitte auch die Information zu Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz.
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