LandeszahnŠrztekammer Hessen
Allgemeine Informationen für Zahnärzte
Punktebewertung von Fortbildungen DGZMK und BZÄK
A Vortrag und Diskussion
Symposien, Tagungen, Workshops, Seminare, Kongresse o. ä. (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
max. 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung
B Fortbildung mit aktiver Beteiligung jedes Teilnehmers:
Praktische Kurse, Praktische Übungen, Studiengruppen, Qualitätszirkel, aktive
Falldemonstrationen, Visiten, Hospitationen (In- und Ausland)
1 Punkt pro Fortbildungsstunde
max. 8 Punkte pro Tag
1 Zusatzpunkt pro Halbtag für Arbeit am Patienten, Phantom, Hands-on als wesentlicher
Kursinhalt mit praktischer Lernkontrolle
1 Zusatzpunkt für schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Veranstaltung
C Interaktive Fortbildung:
Elektronische, audiovisuelle, visuelle Medien o. ä. mit Auswertung des
Lernerfolgs in Schriftform oder elektronisch
1 Punkt pro Übungseinheit
2 Punkte pro Übungseinheit (aufwändige CME Beiträge, peer-reviewed*)
D Referententätigkeit (auch Qualitätszirkel-Moderatoren) gemäß den Leitsätzen
der BZÄK und DGZMK**
2 Punkte pro Veranstaltung (zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer)
E Erfolgreich absolviertes Abschlussgespräch/ Falldarstellung nach einem
Curriculum
15 Punkte zusätzlich einmalig pro Curriculum
F Anerkennung von ärztlichen Fortbildungsangeboten,
die eine offizielle Punktezuteilung erhalten haben
G Selbststudium durch Fachliteratur
10 Punkte pro Jahr
Auch im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn sie den
Leitsätzen der BZÄK zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser
Punktebewertung bewertet. Der Zahnarzt/die Zahnärztin muss selbst einen Nachweis
über die Art der Fortbildung führen, der dies plausibel darlegt.
*Continous Medical Education Beiträge, von Experten begutachtet
**gilt nur für Vorträge für Mediziner und medizinisches Assistenzpersonal
Der Punktekatalog als PDF-Datei zum Download
Punktebewertung.pdf 0,01 MB
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