Weitere Corona-Informationen der Landeszahnärztekammer Hessen
Neu: Newsletter von LZKH und KZV Hessen zu den Coronavirus-Schutzmaßnahmen ab dem 2. April 2022
Aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens weist die Landeszahnärztekammer Hessen noch einmal auf die wichtigsten Empfehlungen zur zahnärztlichen Behandlung in Zeiten der Pandemie und zum Risikomanagement in den Praxen hin.
Newsletter von LZKH und KZV Hessen zur Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in eigener Praxis
Statement von BZÄK und KZBV zur Sicherheit zahnärztlicher Behandlungen
Corona-Sonderseiten der Bundeszahnärztekammer
Hinweise zum Corona-Risikomanagement
Informationen zur Inanspruchnahme von Schwerpunktpraxen
Hinweisplakat für die Praxistür
Bescheinigung Laientest für Beschäftigte
Weitere Informationen wie detaillierte Arbeitsanweisungen für die Behandlung Corona-positiver Patientinnen und Patienten und die letzte Version unseres Schemas zur Patientenlenkung für den Praxisempfang finden Sie im Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem der Landeszahnärztekammer Hessen (www.zqms.de). Die Nutzung von ZQMS ist für Mitglieder der LZKH kostenfrei.