Corona-Informationen der Landeszahnärztekammer Hessen
Impfpflicht von in Zahnarztpraxen tätigen Personen

Alle derzeit geltenden Vorgaben im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Covid-Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte

Mit der Aufnahme der zahnärztlichen Berufsgruppe in die Coronavirus-Impfverordnung zum 25. Mai 2022 besteht die gesetzliche Grundlage für das Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte auch in eigener Praxis. Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Newsletter von LZKH und KZV Hessen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in zahnärztlichen Praxen.
Folgende Antragsunterlagen sind an die Landeszahnärztekammer Hessen, Prüfstelle, Rhonestraße 4, 60598 Frankfurt am Main, zu senden:
Weitere Informationen zum SARS-CoV-2-Virus
Weitere Informationen wie detaillierte Arbeitsanweisungen für die Behandlung Corona-positiver Patientinnen und Patienten und die letzte Version unseres Schemas zur Patientenlenkung für den Praxisempfang finden Sie im Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem der Landeszahnärztekammer Hessen (www.zqms.de). Die Nutzung von ZQMS ist für Mitglieder der LZKH kostenfrei.
Außerdem stehen für Sie folgende Informationen zum Online-Abruf zur Verfügung:
- Statement von BZÄK und KZBV zur Sicherheit zahnärztlicher Behandlungen
- Corona-Sonderseiten der Bundeszahnärztekammer
- Corona-FAQ der Bundeszahnärztekammer
- Hinweise zum Corona-Risikomanagement
- Informationen zur Inanspruchnahme von Schwerpunktpraxen
- Hinweisplakat für die Praxistür