Corona-Informationen der Landeszahnärztekammer Hessen
Aktuelle Corona-Regeln
Nachfolgende Regelungen gelten bis einschließlich 07. April 2023
Mund-Nasen-Schutz:
- Bis zum 07.04.2023 müssen Patienten*innen und Besucher*innen in zahnärztlichen Praxen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
- Für Mitarbeiter*innen gehört das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wie auch schon vor Corona, zur obligatorischen Schutzausrüstung und ist während der Patientenbehandlung unabdingbar.
Corona positiv – was nun?
- In Zahnarztpraxen besteht für positiv getestete Personen für 5 Tage ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot.
- Als positives Testergebnis reicht ein Test zur Selbstanwendung aus.
- Nach diesem Zeitraum wird empfohlen, die Arbeit erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder aufzunehmen.
- Ein Testnachweis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ist nicht mehr erforderlich.
- Informationen bzgl. möglicher Entschädigung finden Sie über www.ifsg-online.de
Impfpflicht:
- Seit dem 31.12.2022 besteht auch im Gesundheitswesen keine Corona-Impfpflicht mehr

Aktualisierte Aushänge zur Maskenpflicht
Aufgrund der ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 geltenden gesetzlichen Regeln zur Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Zahnarztpraxen, haben wir unsere bestehenden Aushänge aktualisiert. Nachfolgend finden Sie zwei unterschiedliche Versionen des Aushangs zur Maskenpflicht zum Herunterladen und Ausdrucken.