Zu viel Zucker in Lebensmitteln: Hessische Zahnärzte befürworten Herstellerabgabe

Die Folgen übermäßigen Zuckerkonsums sind hinlänglich bekannt. Neben Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes und krankhaftem Übergewicht mit seinen vielen gesundheitlichen Folgen sind auch die Zähne betroffen. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist der Zuckerkonsum in Deutschland doppelt so hoch wie empfohlen und gerade Produkte für Kinder und Jugendlich weisen besonders hohe Zusätze an Zucker auf. Säuren, wie etwa in Softdrinks, tragen dazu bei, das Risiko einer Karies weiter zu erhöhen.

Zahnärztinnen und Zahnärzte fordern daher vom Gesetzgeber eine transparente und verpflichtende Kennzeichnung von stark zuckerhaltigen Lebensmitteln im Sinne des Verbraucherschutzes und eine Herstellerabgabe, die Anreize für die Industrie schaffen soll, den Zucker- und Säurezusatz deutlich zu reduzieren; insbesondere bei Produkten für Kleinkinder. Die Abgabe soll zweckgebunden sein und in die Gesundheitsvorsorge einfließen. Auch die Werbung für stark zuckerhaltige Lebensmittel sollte künftig Beschränkungen unterliegen.

Das Ziel dabei ist es, den tatsächlichen Zuckergehalt in Lebensmitteln sichtbar zu machen und Konsumentinnen und Konsumenten über die gesundheitlichen Risiken aufzuklären. Hierbei ist es erforderlich, die Hersteller durch entsprechende verbindliche Vorgaben in die Pflicht zu nehmen.

Dr. Doris Seiz, Präsidentin der Landeszahnärztekammer Hessen und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer sagt dazu: „Die bisherigen Kennzeichnungen von Lebensmitteln sind nicht ausreichend und in vielen Fällen eher verwirrend als eindeutig. Gerade für Eltern ist es deshalb sehr schwierig, den tatsächlichen Zuckerkonsum ihrer Kinder einzuschätzen und etwaige Risiken rechtzeitig zu erkennen. Die immensen Folgekosten trägt das Gesundheitssystem und somit die Allgemeinheit. Mit der geforderten Herstellerabgabe und der Kennzeichnungspflicht wird die Kompetenz der Verbraucher gestärkt und die Zweckbindung trägt dazu bei, Prävention zu fördern und das System zu entlasten. Ich hoffe sehr, dass der Gesetzgeber dem Rat vieler Gesundheitsorganisationen und Fachverbände folgen und die Vorschläge zeitnah umsetzen wird. Dass eine solche Abgabe sinnvoll ist und die gewünschte Wirkung zeigt, hat Großbritannien eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“

Die Einführung der Soft Drinks Industry Levy 2018 bewegte britische Hersteller zu einer Anpassung ihrer Rezepturen. Wie seitens der Universität Cambridge nachgewiesen wurde, sank der Zuckerkonsum bei Kindern bereits im ersten Jahr danach um etwa fünf Gramm pro Tag; bei Erwachsenen waren es rund elf Gramm. Die größten Einsparungen wurden bei zuckerhaltigen Getränken erzielt. Wie die TU München 2024 nachweisen konnte, wurde in den Jahren 2015 bis 2021 eine Reduktion um 29 Prozent erzielt; in Deutschland waren es im Vergleichszeitraum gerade einmal zwei Prozent. Gemeinsam mit Forschenden aus Oxford wiesen die Münchener Wissenschaftler zudem nach, dass eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke in Deutschland dazu beitragen würde, hunderttausende Krankheitsfälle zu verhindern und bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten einzusparen.