Telefonische Krankschreibung im Herbst/Winter erneut zulässig

Befristet (vorerst bis 31. Dezember 2020) sollen nach dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden können. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Informationen finden Sie auf der Internetseite des G-BA.

Die befristete Regelung muss für ihre Wirksamkeit noch durch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.