Aktueller Hinweis: Ausgabe eZAA in Hessen

Derzeit sind in der dentalen Fachpresse vermehrt kommerzielle Anzeigen zu finden, die auf die Pflicht eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) – auch als elektronischer Zahnarztausweis (eZAA) bekannt – zur Teilnahme an der Telematikinfrastruktur hinweisen. In diesem Kontext wird zur Bestellung des eZAA (eHBA) aufgerufen.

An dieser Stelle weist die Landeszahnärztekammer Hessen als Herausgeber des eZAA nochmals auf das Ausgabeverfahren in Hessen hin:

Die in Hessen flächendeckend über die KZVH ausgegebenen ZOD-Karten können als „Vorläufer-eHBA" noch bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden. Inhaber einer gültigen ZOD-Karte werden rechtzeitig von der KZVH angeschrieben und auf die notwendige Folgebeantragung des eZAA hingewiesen. Sie müssen im Moment nicht selbst aktiv werden, sondern können das persönliche Anschreiben der KZVH abwarten.

Alle Informationen, wie die Einführung des eHBA in Hessen umgesetzt wird, finden Sie hier.