Bescheinigung von Corona-Testergebnis für Beschäftigte

Nach der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung kann die/der Arbeitgeber/in nach § 1 b Abs. 1 Nr. 1 c ihren/seinen Beschäftigten das Ergebnis eines Laien-Coronatests (Selbsttest) bescheinigen. Dafür ist das auf Seite 14 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung befindliche Muster (nachfolgend zum Download) zu verwenden.