Neue Stellungnahmen der BZÄK zur Kieferorthopädie

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat in ihren Informationen zur GOZ neue Stellungnahmen zu kieferorthopädischen Therapien veröffentlicht (siehe Rubrik Leistungskomplexe).

Damit reagiert die BZÄK auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Die Stellungnahmen beziehen sich auf die Eingliederung eines festsitzenden Retainers und die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets. Von besonderem Interesse für die kieferorthopädische Praxis ist vor allem der jeweils letzte Absatz der Stellungnahmen, da dort die Konsequenzen für die privatzahnärztliche Berechnung der jeweiligen Leistung dargestellt werden.