Meldepflichten mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Heute wurde ein weiterer gemeinsamer Newsletter der LZKH und KZV Hessen mit aktuellen Informationen zu den Meldepflichten der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen an alle Mitglieder versendet. Wer den Newsletter nicht erhalten hat, prüfe bitte den Spam-Ordner seines E-Mail-Programms und ob er der LZKH eine aktuelle persönliche E-Mail-Adresse übermittelt hat. Interessierte finden den Newsletter zudem bei den Corona-Informationen auf der LZKH-Webseite.