Information zu flüchtenden Personen aus der Ukraine

Im Zusammenhang mit Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland flüchten, können sich im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Zahnarztpraxis folgende Fragen stellen:

  • Wie wird die zahnmedizinische Versorgung sichergestellt?

Besteht eine akute Krankheit oder Schmerzen, werden erforderliche zahnärztliche Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln entsprechend der Situation bei Asylbewerbern gewährt. Darüber hinaus können im Sinne der Regelungen bei Asylbewerbern weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Die Abrechnung erfolgt, wie aus der Versorgung von Asylbewerbern bekannt, über die örtlichen Sozialämter, die bei Fragen beratend tätig werden.

  • Kann eine geflüchtete Person im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beschäftigt werden?

Die Aufnahme einer Tätigkeit setzt regelmäßig einen Aufenthaltstitel voraus. Mit dem vorübergehenden Schutzstatus für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird dieser Personenkreis aller Voraussicht nach auch in Deutschland arbeiten dürfen. Die genaue Umsetzung wird derzeit durch den Bund noch geklärt.

Weitere Informationen zum Thema stellt die Bundesregierung in FAQs zur Verfügung.