Einfuhr von zweifelhaften zahnmedizinischen Medizinprodukten durch Zahnärztinnen und Zahnärzte

Wie die Arbeitsgruppe Medizinprodukte (AGMP) in einem Schreiben an die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unlängst mitteilte, fallen bei den Zollämtern in den vergangenen Monaten zunehmend Einfuhren von nicht den medizinprodukterechtlichen Vorschriften entsprechenden und teilweise sogar gefälschten zahnärztlichen Medizinprodukten (Hand- und Winkelstücke mit entsprechenden Aufsätzen, Kanülen, kieferorthopädische Materialien etc.) auf. Der Großteil dieser Produkte stammt aus dem asiatischen Raum. Einführende sind häufig Zahnärztinnen und Zahnärzte, die diese Produkte auf Internetplattformen bestellt haben. Die Kennnummern der CE-Kennzeichnungen auf diesen Produkten können gefälscht sein oder werden missbräuchlich verwendet. Angaben zu Hersteller und Bevollmächtigtem fehlen zumeist in der Gebrauchsanweisung, die zudem oft nur in englischer Sprache vorhanden ist.

Man geht davon aus, dass derlei Produkte nicht die europarechtlich vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben und mithin eine potenzielle Gefahr für Anwendende sowie Patientinnen und Patienten darstellen. 

Da das Erkennen von gefälschten Medizinprodukten im Online-Handel äußerst schwierig ist und die Einfuhr einen Straftatbestand (bei Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit) darstellt, was auch für die Inbetriebnahme zutrifft, wird seitens der AGMP dringend empfohlen, Medizinprodukte nur über im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige Handelspartner - sei es in Niederlassungen vor Ort oder online - zu beziehen.