Aktualisierung der hessischen Basisschutzcoronamaßnahmenverordnung

Zusätzlich zu den Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz hat die Landesregierung bis zum 31.12.2022 im Falle eines infizierten Tätigen in Zahnarztpraxen weitere Vorgaben gemacht. Weitere Informationen dazu finden Interessierte bei den Corona-Informationen auf unserer Webseite.