LZKH und KZV Hessen zum GKV-FinStG: Am Wohl der Patientinnen und Patienten vorbei

Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Bis zuletzt hatten alle an der medizinischen Versorgung in Deutschland Beteiligten gehofft, dass dieses Gesetz nicht Wirklichkeit werden möge. Denn es bedeutet eine massive Schwächung des Gesundheitssystems hierzulande – zulasten der Patientinnen und Patienten.

Insbesondere die Zahnärzte- und Ärzteschaft ist fassungslos angesichts der mit dem GKV-FinStG wieder eingeführten Budgetierung, die Leistungskürzungen vor allem bei der Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis bewirken werden. Lediglich für die Parodontitisbehandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung stehen unbegrenzte Finanzmittel zur Verfügung.

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