Corona-Maßnahmen enden mit Ablauf des 7. April 2023

In Hessen enden mit Ablauf des 7. April alle verbliebenen Corona-Maßnahmen. Dazu zählen aktuell noch Verhaltensregeln bei einem positiven Testergebnis (z.B. Tätigkeitsverbot in Zahnarztpraxen) sowie die angeordnete Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Zahnarztpraxen.

Trotz Beendigung der Corona-Maßnahmen gehört das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für bei Behandlungen tätige Personen, wie auch schon vor Corona, zur obligatorischen Schutzausrüstung. Nach der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) ist das Tragen eines geeigneten, dicht anliegenden Mund-Nasen-Schutzes während der Patientenbehandlung zur Verringerung des Infektionsrisikos unabdingbar. Dieser ist bei Verschmutzung und Durchfeuchtung zu wechseln.