Als Termin für Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung im Winter 2024/2025 wurde gemäß § 7 Ziffer 1 der Prüfungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte
Mittwoch, der 27. November 2024
festgelegt.
An Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung können alle Auszubildenden teilnehmen, welche am 31. März 2025 ihre dreijährige Ausbildungszeit absolviert haben. Die Landeszahnärztekammer Hessen fordert die Auszubildenden über die Ausbildungspraxis rechtzeitig zur Anmeldung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung auf.
Die Anmeldung soll bis spätestens 30. September 2024 bei der Landeszahn-ärztekammer Hessen, Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt, vorliegen.
Falls die Anmeldeunterlagen bis zum Stichtag nicht bei den Auszubildenden eingegangen sein sollten, bitten wir diese, sich unverzüglich mit der Landeszahnärztekammer Hessen (Tel.: 069 427275-171 oder -170) in Verbindung zu setzen.