Aktuell wurden wir auf einen Betrugsversuch mit gefälschten Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern aufmerksam gemacht. Es geht in dem uns bekannten Fall um eine Zahlungserinnerung in einem Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen in einem zurückliegenden Geschäftsjahr. Die Schreiben werden als Anhang einer E-Mail versendet und wirken auf den ersten Blick nicht wie eine Fälschung mit den sonst üblichen Fehlern. Der Kontext erscheint zunächst plausibel und der geforderte Betrag ist nicht sehr hoch.
Dennoch ist die Fälschung bei genauem Hinsehen erkennbar (Versand per Mail statt auf dem Postweg, IBAN im Ausland, falsche Zuständigkeit der Behörde, fehlender Sachgrund). Es wird dazu geraten, derartige Schreiben genau auf ihre Plausibilität zu prüfen und nicht einfach zu bezahlen. Bei Merkmalen einer Fälschung empfiehlt sich eine Anzeige wegen versuchten Betrugs gegen Unbekannt bei der Polizei.
Bleiben Sie wachsam!
