Erinnerung: eHBA-Kartentausch unbedingt beachten

Betroffene werden durch die Anbieter informiert

Seit einigen Monaten laufen zwei Maßnahmen zum Tausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA): Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen bis 30. Juni 2026 getauscht werden. Nach Auskunft der gematik ist keine Fristverlängerung zu erwarten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die von den Vertrauensdiensteanbietern eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, sollten schnellstmöglich reagieren. Sie erhalten dann neue, sichere Karten – als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle Daten gleichgeblieben sind, oder als Neuantrag, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Bitte in jedem Fall ausreichend Zeit für die Kartenbestellung einplanen.

Warum ist der Austausch wichtig?
Nur mit einem gültigen eHBA können Sie sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie bspw. E-Rezept, EBZ und eAU nutzen. Mit einem eHBA der zu tauschenden Kartentypen ist dies spätestens ab 01. Juli 2026 nicht mehr möglich!

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