BuS-Dienst

Der Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Dienst (BuS-Dienst) ist eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Praxisinhaber.

Sie haben als Praxisinhaber jedoch ein Wahlrecht hinsichtlich der Durchführung des BuS-Dienstes. Der BUS-Dienst kann sowohl eigenverantwortlich, z. B. durch das von der Landeszahnärztekammer Hessen organisierte "Präventionskonzept", als auch durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.

Falls Sie sich für die Durchführung durch einen externen Dienstleister interessieren, fordern Sie dazu ein Angebot eines Dienstleisters Ihrer Wahl für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin an. Alternativ können Sie sich auch dem Rahmenvertrag der LZKH mit der Fa. Streit, Bensheim, anschließen. Die Eckpunkte des Präventionskonzeptes sowie der externen Betreuung über die Fa. Streit haben wir Ihnen weiter unten zusammengestellt.

Noch mehr Informationen und eine Liste von weiteren Kooperationspartnern finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft.

Weitere Informationen zum Präventionskonzept:

Infomationen zum Präventionskonzept der BZÄK

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Anmeldung zum Präventionskonzept der BZÄK

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Informationen Externe Betreuung / Rahmenvertrag:

Infoblatt "Externe Betreuung"

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Dienstleistungsvertrag "Grund-/Anlassbezogene Betreuung und Hygieneberatung"

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Darüber hinaus finden Sie im ZQMS-Service-Portal Arbeitshilfen, die Ihnen die Umsetzung der "Betriebsärztlichen und Arbeitstechnischen Anforderungen" erleichtern. Das Modul "Arbeitssicherheit / Betriebsärztliche Anforderungen" hilft Ihnen ebenfalls bei der Umsetzung.