Formulare/Tarifverträge/Downloads
Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte
Der bislang gültige Vergütungstarifvertrag für ZFA ist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Seit November 2024 liefen Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA (AAZ, Arbeitgeber) und dem Verband medizinscher Fachberufe (vmf). Die LZKH ist nicht mehr Mitglied der AAZ, der neue Vergütungstarifvertrag kann jedoch auch in Hessen zur Orientierung über die derzeit aktuellen Gehaltsstufen dienen. Den zwischen den verbliebenen Verhandlungspartnern am 30. Juni 2025 vereinbarten neuen Vertrag stellen wir auf dieser Seite zur Verfügung.
Für Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, die im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf die Anwendung des jeweils gültigen Tarifvertrags Bezug nehmen, gelten die dort jeweils aktuellen Vergütungstarife.
Die Ausbildungsvergütungen steigen für den Zeitraum vom 01.07.2025 im 1. Jahr auf 1000,- €, im 2. Jahr auf 1100,- € und im 3. Jahr auf 1200,- €. Diese neuen Ausbildungsvergütungen gelten auch in Hessen als Richtwert und dürfen in den individuellen Verträgen gemäß der aktuellen Rechtsprechung um nicht mehr als 20 Prozent unterschritten werden.
Manteltarifvertrag
Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts musste die Urlaubsregelung neu strukturiert werden (das Urteil verbot die Einteilung nach Lebensalter gemäß dem gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz).
Ab 01.01.2013 haben grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen, unabhängig vom Alter, Anspruch auf 27 Arbeitstage Urlaub. Nach acht Jahren Beschäftigungsdauer in einer Zahnarztpraxis erhalten sie 29 Arbeitstage Urlaub, nach 16 Jahren 31 Arbeitstage Urlaub.
Ziel dieses Vertragsabschlusses ist es, zum einen Planungssicherheit für die Praxen zu schaffen (Laufzeit zweieinhalb Jahre) zum anderen aber auch, die Attraktivität des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten wesentlich zu erhöhen, um dem drohenden Fachkräftemangel in den Praxen entgegenzuwirken.
Den neuen Manteltarifvertrag können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referates Ausbildung Zahnmedizinische Fachangestellte sehr gerne zur Verfügung.
Tarifvertrag betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung
Rückwirkend zum 01.07.2017 ist ein neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung in Kraft getreten, der bis 31.12.2019 Gültigkeit hat.
Er ist für alle Praxen bindend, welche die oben unter "Vergütungstarifvertrag" genannten Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis: Vorliegende Fassung beinhaltet den Änderungstarivvertrag, der am 01.01.2019 in Kraft getreten ist!
Den neuen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.
Praktikum
Praktikumsvertrag EQ
Betrieblicher Ausbildungsplan
Die Einstiegsqualifizierung ist auf die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereiten auf die Ausbildung zur/zum "Zahnmedizinischen Fachangestellten" vor. Der Qualifizierungsplan ist Anlage des Praktikumsvertrages "Einstiegsqualifizierung".
Betriebliches Zeugnis Einstiegsqualifizierung
Die Landeszahnärztekammer Hessen kann einer Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung gemäß § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz zustimmen.
In diesem Fall müssen mit dem Ausbildungsvertrag folgende Unterlagen eingereicht werden:
- schriftlicher Antrag der Auszubildenden und des Ausbildenden
- Zeugnis der Berufsschule bzw. eine Bescheinigung über den Besuch der Berufsschule
- Zeugnis des Praxisinhabers über die Einstiegsqualifizierung
Das Zeugnis kann auch zur Vorlage bei der zuständigen Agentur für Arbeit verwendet werden.
Ausbildung
Ausbildungsvertrag und erforderliche zugehörige Unterlagen
Umschulungsvertrag
Die reguläre Umschulungsdauer beträgt 24 Monate. Der Vertrag muss in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden. Eine Registrierung ist nur mit Genehmigungsvermerk der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Kostenträgers möglich.
Anmeldung Berufsschule (die Adressen der Berufsschulen finden Sie hier)
Röntgeneinweisung
Abschlussprüfung
Anmeldung Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss schriftlich durch den Ausbildenden erfolgen.
Das Formular ist zu verwenden für die reguläre oder vorzeitige Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie für eine Wiederholungsprüfung der Auszubildenden.
Anmeldung Abschlussprüfung extern
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss schriftlich durch den Prüfling erfolgen.
Das Formular ist zu verwenden für die externe Teilnahme an der Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz sowie für eine Wiederholungsprüfung ohne weiter bestehendes Ausbildungsverhältnis.
Ausbildungsbescheinigung
Die Ausbildungsbescheinigung muss durch den Ausbildenden ausgefüllt, unterschrieben und der Anmeldung zur Abschlussprüfung beigefügt werden. Zur Angabe der Fehlzeiten beachten Sie bitte die Fehlzeitenregelung der Landeszahnärztekammer Hessen.