Zahnärztliche Betreuung von Senioren in Alten- und Pflegeheimen

Mit dem Einzug in ein Alters- oder Pflegeheim stellen Senioren häufig ihre Zahnarztbesuche zur Vorsorge ein. Zunehmende Einschränkungen der Mobilität, Krankheit und Demenz können die Gründe hierfür sein. Erst wenn Schmerzen oder Minderung der Kaufunktion auftreten, wird ein Zahnarzt hinzugezogen. Dabei ist die regelmäßige Kontrolle der Mundsituation durch einen Zahnarzt im hohen Alter besonders wichtig, da Erkrankungen im Bereich der Mundhöhle den allgemeinen Gesundheitszustand der Patienten beeinflussen und Veränderungen der Mundschleimhaut (Hinweise auf Krebserkrankungen) nur durch einen Zahnarzt entdeckt und frühzeitig behandelt werden können.

Die regelmäßige Untersuchung von Menschen in stationärer Pflege zu gewährleisten, denen es nicht mehr möglich ist, ihren Hauszahnarzt aufzusuchen, ist daher eine wichtige Aufgabe der Zahnärzte und der Heime, die koordiniert gemeistert werden sollte. Hierbei ist auch die Einbeziehung von Seniorenverbänden erforderlich.

Können ältere Menschen durch Einschränkungen der Beweglichkeit oder auch Verschlechterung der Sehkraft ihre gewohnte Mundhygiene nicht mehr selbstständig durchführen, so kann die Hilfe von Angehörigen, Freunden oder Pflegepersonal nötig werden.

Aufgabe der Zahnärzte und ihrer Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter ist es, das Bewusstsein für Mundhöhle, Zähne und Zahnfleisch zu schärfen.

Um den älteren Patienten, aber auch den pflegenden Betreuern zielgerichtete Informationen zur Mundhygiene zu geben, haben die Landeszahnärztekammer Hessen und andere Organisationen Informations- und Schulungsmaterialien erarbeitet, die auf diesen Seiten zum Download bereit stehen.

Für Zahnärzte und die zahnmedizinischen Fachangestellten werden inzwischen spezielle Fortbildungen für den Bereich Alterszahnmedizin angeboten.

Viele Alten- und Pflegeheime kooperieren inzwischen auf vertraglicher Basis  mit einer Zahnarztpraxis, wodurch die turnusmäßige Kontrolle der Bewohnerinnen und Bewohner und deren zahnärztliche Behandlung sichergestellt werden kann. Fragen zu Kooperationsverträgen beantwortet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen.

Aufgrund der sich rapide verändernden Altersstruktur in unserem Land gibt es auf dem Gebiet der Medizin, die sich speziell mit der Gesundheit älterer Menschen befasst, jetzt und in Zukunft viel zu tun und ein gegenseitiges wertschätzendes Interesse ist hierbei für alle Seiten wichtig und förderlich.

Lesen Sie hierzu auch die Gemeinsame Erklärung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege e. V., des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der Landeszahnärztekammer Hessen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.