Patientenberatung der Landeszahnärztekammer Hessen

Die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) bietet Patientinnen und Patienten eine Hotline für eine neutrale und kostenfreie telefonische Beratung an.

Unter der Service-Rufnummer 069 427275-169  beantwortet ein Team von qualifizierten Beraterinnen alle Fragen rund um die Zahn- und Mundgesundheit und die zahnärztliche Behandlung sowie die (privat)zahnärztliche Abrechnung: Unsere Beratungsstelle steht Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Fragen zur Verfügung.

Unterschiedliche Füllungsmaterialien, Zahnersatz, Parodontalbehandlungen, kieferorthopädische Behandlungen, Versorgung mit Implantaten, neueste zahnmedizinische Behandlungsverfahren sowie Zahnärzte mit Tätigkeitsschwerpunkten wie beispielsweise Kinderzahnheilkunde.

Darüber hinaus beantwortet die Patientenberatung Fragen zu zahnärztlichen Privatrechnungen, Abrechnungsverfahren zahnärztlicher Leistungen sowie Behandlungsabläufen ausführlich, sachgerecht, objektiv und kompetent. Sie steht ebenfalls als Ansprechpartner für Gutachten und Schlichtungen zur Verfügung.

 

Ihr Anliegen an uns: Online-Formular für Patientenanfragen

Sie wünschen nicht nur eine allgemeine Beratung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern haben ein konkretes Anliegen, wie etwa die Prüfung einer privatzahnärztlichen Abrechnung?

Dann nutzen Sie unser Online Formular, um Ihr Anliegen vorzubringen. Sie erhalten nach dem Ausfüllen ein PDF, dass Sie ausdrucken und zusammen mit den ggf. erforderlichen Unterlagen an uns senden können.

Auf diesem Wege erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle notwenigen Informationen zur schnellen Bearbeitung Ihres Falles.

Wählen Sie einfach im nachfolgenden Feld das zutreffende Thema und füllen Sie das Formular aus.

Häufig gestellte Fragen von Patientinnen und Patienten

Unter den vielen Fragen, die unsere Patientenberatung per E-Mail oder Telefon erreichen, finden sich bestimmte Themen, die immer wieder auftauchen. Ein Beispiel ist die Frage nach der Erstattung einer professionellen Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis.

Um eine erste Orientierung zu ermöglichen, haben wir daher die häufig gestellten Fragen (engl. frequently asked questions, kurz: FAQs) zusammengestellt.

Grundsätzlich gilt:

  • Versicherte die zu privatzahnärztlich Leistungen Fragen haben wenden sich an die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH).
  • Versicherte die Fragen zum gesetzlichen Bereich haben wenden sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH).

Die Abteilung stellt sich vor

Ganz gleich ob Patientin oder Patient, Zahnärztin oder Zahnarzt: Wer sich in Fragen zur Abrechnung und der GOZ 2012, zu Behandlungsmaßnahmen, Qualitätsmanagement oder Hygiene an die Kammer wendet, wird die Stimmen der Abteilungsleiterin Josefin Theissen, ihrer Stellvertreterin Silke Lehmann und die ihrer Mitarbeiterinnen Renate Stark, Diana Kern, Julia Kraft und Sonja Krämer kennen lernen.

In unserer Broschüre zur Abteilung für Patientenberatung, Gebührenordnungsfragen und Praxisführung finden sich alle wichtigen Informationen zum Leistungsspektrum und die Kontaktdaten unserer Ansprechpartnerinnen.