Elektronische Patientenakte (ePA)
Ab 15. Januar startet die elektronische Patientenakte (ePA) und wird sukzessive über einen Zeitraum von max. vier Wochen bundesweit ausgerollt, so dass jeder Versicherte eine ePA erhält. Gleichzeitig startet in zwei Modellregionen – Hamburg und Franken – die Anbindung vertrags(zahn)ärztlicher Praxen an die ePA.
Für alle Anfragen rund um die neue ePA ist grundsätzlich die KZV Hessen zuständig
Für Fragen zum Start der „ePA für alle“ richtet die KZV Hessen einen Telefonservice ein, der ab dem 15. Januar 2025 verfügbar ist. Die Rufnummer der Servicehotline wurde im Mitgliederrundschreiben 5/2024 bekanntgegeben. Im Mitgliederbereich der KZVH-Website können zahnärztliche Praxen die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen ePA sowie ein Infoblatt für die Patientinnen und Patienten abrufen.
Mitteilung der gematik zum Start der ePA
Am 15. Januar 2025 startete die Pilotphase der ePA für alle in ausgewählten Einrichtungen in den Modellregionen der gematik (Hamburg und Umland sowie Franken) sowie den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Nordrhein. Was die Pilotphase der ePA für alle genau bedeutet und wie es um die bundesweite Einführung an der elektronischen Patientenakte steht, erläutert die gematik nachfolgend.
Die Pilotphase der ePA für alle beginnt ab 15. Januar: Was bedeutet das?
Ab dem 15.01.2025 können zunächst nur Leistungserbringende, die in den Modellregionen an der Pilotphase teilnehmen, auf die ePA der Versicherten zugreifen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Praxen und andere medizinische Einrichtungen in den Modellregionen und auch bundesweit bis auf wenige Ausnahmen noch nicht darauf zugreifen können. Die elektronischen Patientenakten aller Versicherten bundesweit sind somit gut geschützt. Sie werden von den Krankenkassen schrittweise ab dem 15. Januar bereitgestellt.
Vor der bundesweiten Einführung („Rollout“) der ePA für alle werden weitere technische Lösungen umgesetzt und abgeschlossen sein. Die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sind bereits in Erarbeitung und haben folgenden Fokus:
- Verhinderung, dass Ausweise der Telematikinfrastruktur missbräuchlich verwendet werden können.
- Schließung der Sicherheitslücke durch eine zusätzliche Verschlüsselung der Krankenversichertennummer.
- Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer der Telematikinfrastruktur im Umgang und Schutz der technischen Infrastruktur, Ausweisen und Karten.
- Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung.
Grundsätzlich gilt weiterhin: Die ePA für alle wurde und wird mit höchsten und modernsten Sicherheitsstandards gebaut, welche die gematik zusammen mit den obersten Sicherheits- und Datenschutzbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt und abstimmt.
Die Pilotierungsphase ist auf mehrere Wochen angesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss und Erfüllung der Sicherheitsvoraussetzungen startet die bundesweite Einführung. Der genaue Termin für den bundesweiten Rollout steht noch nicht fest. Dazu werden das Bundesgesundheitsministerium und wir als gematik transparent kommunizieren.
Auf einen Blick: Pilotphase ePA für alle
Fragen und Antworten zur Pilotierung
Rund um die Pilotphase der ePA für alle haben wir für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen übersichtlich auf unsere Webseite zusammengestellt.
FAQ zur Pilotierung
ePA-Newsfeed: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Tägliche Updates mit Infos in unseren Medienkanälen, mit Videotagebüchern und Co.: Dank unseres speziellen Newsfeeds verpassen Sie keine Neuigkeiten.
Webseite epa-fuer-alle.de
Alle Informationen rund um die ePA für alle ab 15.01.2025 für die verschiedenen Zielgruppen finden Sie ab sofort hier.
Weitere Infomaterialien
Die gematik bietet einen möglichen „Vorgeschmack“ auf die neue ePA mit klickbaren, fiktiven Darstellungen von Softwaresystemen für verschiedene Nutzergruppen auf ihrer Webseite. Diese Informationen werden kontinuierlich ausgebaut.
In der aktuellen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins DHZ 11-12 2024 informieren wir über die bevorstehende Einführung der elektronischen Patientenakte.
Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellt auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zur ePA für alle zur Verfügung.