Gutachten und Schlichtungswesen

Schlichtungsstelle

Bei Unstimmigkeiten zwischen Zahnarzt und Patient haben Patienten die Möglichkeit, sich an den Schlichtungsausschuss der Landeszahnärztekammer Hessen zu wenden. 
 
Kontakt:
Schlichtungsstelle bei der Landeszahnärztekammer Hessen
Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Telefon: 069 427275-107
 
Die Schlichtungsstelle dient einer einvernehmlichen und schnellen außergerichtlichen Beilegung von Unstimmigkeiten. Zeitnah und kostenlos steht sie Zahnarzt und Patient zur Verfügung, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie ist mit drei erfahrenen, kompetenten Zahnärzten besetzt, die nach Aktenlage einen gütlichen Einigungsversuch unternehmen. Auf Wunsch der Parteien schlägt der Ausschuss einen Vergleich vor. In begründeten Einzelfällen wird ggf. eine Besprechung mit den Schlichtungsparteien per Videokonferenz oder in Präsenz durchgeführt. 

Gutachterstelle

Die Landeszahnärztekammer Hessen hält einen speziell fortgebildeten Kreis von Fachgutachtern für alle Bereiche der Zahn-, Mund und Kieferheilkunde vor. 

Auf Anfrage von Patienten per Post oder E-Mail kann von der Landeszahnärztekammer Hessen ein qualifizierter Gutachter benannt werden. Kompetenz und Objektivität der Gutachter werden insbesondere dadurch deutlich, dass die hessischen Gerichte und Rechtsanwälte gerne auf sie zurückgreifen.

Die verschiedenen Möglichkeiten eine sachverständige Einschätzung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen  für gesetzlich bzw. privat krankenversicherte Patientinnen und Patienten:

 

GKV

PKV