Aushangpflichtige Gesetze

Bei der Beschäftigung von Praxispersonal sind zahlreiche arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu beachten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer über diese Bestimmungen zu informieren. In der Regel bietet sich hierfür das Auslegen der betreffenden Gesetzestexte an einem für alle Arbeitnehmer in der Praxis zugänglichen Ort an.

Auf dieser Seite werden die wichtigsten Gesetzestexte aufgeführt, die vom Arbeitgeber ausgelegt bzw. ausgehängt werden sollten. Jeweils abrufbar über www.gesetze-im-internet.de.

Abrufbar über www.dguv.de:
Unfallverhütungsvorschriften - Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)