ZQMS - Ihr zahnärztliches Qualitätsmanagementsystem

Gemäß § 135a Abs. 2 SGB V sind Vertragsärzte verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und einrichtungsintern ein Qualitäts-management einzuführen und weiterzuentwickeln.

Was hierunter zu verstehen ist, wurde auf der Grundlage des § 137 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie festgelegt. Hierin sind die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung und die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement geregelt. Neben diesen Anforderungen ist darin auch beschrieben, wie diese Anforderungen zu erfüllen sind, d.h. mit welchen Instrumenten bzw. Methoden diese umgesetzt werden.

Die Landeszahnärztekammer Hessen hat mit ZQMS (Zahnärztliches Qualitätsmanagement-System) ein eigenes System entwickelt, das allen Mitgliedern der LZKH kostenfrei zur Verfügung steht.

Ihre Ansprechpartnerinnen

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Silke Lehmann

Telefon 069 427275-162

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Josefin Theissen

Telefon 069 427275-163