Neue Approbationsordnung Zahnärzte (AOZ): Teilnahme von Praxen an der „Berufsfelderkundung“ für Studierende der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Die neue Approbationsordnung Zahnärzte (AOZ) sieht für Studierende der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde neben einer späteren zahnärztlichen Famulatur bereits in den ersten Semestern eine sogenannte „Berufsfelderkundung“ vor, die in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Bezug zur Zahnmedizin, z. B. einer zahnärztlichen Praxis, erfolgen kann.

Die Landeszahnärztekammer Hessen wird in diesem Zusammenhang eine Liste von Praxen veröffentlichen, die sich als Lernfelderkundungspraxis zur Verfügung stellen. Anhand dieser Liste, die nach Erstellung in der Rubrik Studierende auf unserer Webseite veröffentlicht ist, können sich dann Studierende der Zahn- Mund- und Kieferheilkunde bei den dort aufgeführten Praxenbewerben.

Alle Praxen, die an diesem diesem für unseren beruflichen Nachwuchs wichtigen Zukunftsanliegen teilnehmen wollen, bitten wir um Anmeldung mit dem nachfolgenden Formular. Nähere Informationen sowie eine Ansprechpartnerin in der LZKH-Geschäftsstelle entnehmen Sie bitte den nachfolgenden FAQ.

Formular Berufsfelderkundungspraxen

FAQ Berufsfelderkundung