Ausbildungsbegleitende Hilfen

Ausbilderinnen und Ausbilder sollten sich regelmäßig die Zeugnisse ihrer Auszubildenden vorlegen lassen, sofern sie nicht selbst mit der Ausbildung vertraut sind und sich einen guten Überblick auch über den theoretischen Leistungsstand ihrer Auszubildenden verschaffen. Sollte hierbei festgestellt werden, dass einiges im Argen liegt, besteht die Möglichkeit, ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch zu nehmen.
 

Was sind ausbildungsbegleitende Hilfen?

abH ist ein maßgeschneidertes Förderprogramm in der berufstheoretischen Ausbildung.

  • zusätzlicher Förderunterricht in kleinen Gruppen oder Einzelunterricht
  • Aufgaben aus der Berufsschule trainieren
  • gezielte Vorbereitung auf Prüfungen
     

Wer darf an abH teilnehmen?

Alle Auszubildenden mit

  • Bildungsdefiziten
  • Lücken in Fachtheorie und Fachpraxis
  • Lernhemmungen, Prüfungsängsten
  • Sprachproblemen
  • Schwierigkeiten im sozialen Umfeld
     

Was leistet abH?

Stütz- und Förderunterricht in kleinen Gruppen mit erfahrenen Pädagogen zur

  • Aufarbeitung von schulischen Defiziten
  • Einübung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes der Berufsschule
  • Hausaufgabenhilfe
  • Hilfe bei individuellen Lernschwächen
  • Prüfungsvorbereitung
     

Wann findet abH statt?

Nach Vereinbarung

  • einmal oder mehrmals wöchentlich, mindestens drei und höchstens acht Stunden pro Woche
  • in der Regel für die Dauer eines Jahres
     

Wer trägt die Kosten?

Die Kostenfragen werden durch die Arbeitsagentur geregelt

  • dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten
  • dem Auszubildenden werden eventuell anfallende Fahrtkosten erstattet
     

Wie wird abH beantragt?

Der Auszubildende stellt persönlich einen Antrag

  • bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur, Abteilung Berufsberatung
  • mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Ausbildungspraxis
  • mit Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule
  • mit Berufsschulzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis
  • mit Berufsausbildungsvertrag
  • bei nicht bestandener Prüfung mit dem verlängerten Berufsausbildungsvertrag

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die örtliche Agentur für Arbeit.