Mitgliedschaft

Alle Zahnärzte und Zahnärztinnen, die im Land Hessen ihren zahnärztlichen Beruf ausüben, sind gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Heilberufsgesetz gesetzliches Mitglied der Landeszahnärztekammer Hessen und müssen sich gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Heilberufsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Meldeordnung der Landeszahnärztekammer Hessen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden.

In diesem Bereich finden Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt den Link zu unserem Online-Anmeldeformular sowie alle Informationen rund um die Anmeldung zur Mitgliedschaft bei der Landeszahnärztekammer Hessen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

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Sabine Springer

Telefon 069 427275-120 Leitung Mitgliederverwaltung

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Martina Kraus

Telefon 069 427275-120 Mitgliederverwaltung