Mitgliedschaft
Alle Zahnärzte und Zahnärztinnen, die im Land Hessen ihren zahnärztlichen Beruf ausüben, sind gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Heilberufsgesetz gesetzliches Mitglied der Landeszahnärztekammer Hessen und müssen sich gemäß § 2 Abs. 2 Hessisches Heilberufsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Meldeordnung der Landeszahnärztekammer Hessen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Landeszahnärztekammer Hessen anmelden.
In diesem Bereich finden Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt alle Informationen rund um die Anmeldung zur Mitgliedschaft bei der Landeszahnärztekammer Hessen.
Ihre Ansprechpartnerinnen

Sabine Springer
Telefon 069 427275-191 Mitgliederverwaltung Frankfurt und Südhessen

Jasmin Grams
Telefon 069 427275-122 Mitgliederverwaltung Nord- und Mittelhessen