Praxisangestellte (ZFA/ZMP/ZMF/ZMV)

Fortbildung und Aufstiegsmöglichkeiten

Die Landeszahnärztekammer Hessen bietet über ihre Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH (FAZH) ein umfassendes Angebot an geeigneten Fortbildungen an, die die Kenntnisse und Fertigkeiten einer Zahnmedizinischen Fachangestellten auf den neuesten Stand bringen. Berufsbegleitende Aufstiegs- und Schwerpunktfortbildungen komplettieren das Fortbildungsangebot und bieten der engagierten Zahnmedizinischen Fachangestellten Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren und auf den ständigen Wandel der Anforderungen und Aufgaben einer modernen Zahnarztpraxis bestens vorzubereiten.

Klicken Sie bitte auf das Logo, um zum Fortbildungsangebot der FAZH zu gelangen.

Hinweis: Mit dem Klick auf das Logo verlassen Sie die Homepage der LZKH.

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung Berufliche Bildung)

Weiterbildungsstipendium für Zahnmedizinische Fachangestellte

Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF bundesweit die Durchführung durch die Kammern (Landeszahnärztekammer Hessen) und weitere Berufsbildungsstellen.

Dabei richtet sich das Programm an junge Menschen, die sich nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend weiterqualifizieren möchten und hilft diesen bei der Finanzierung. Hierfür gibt es bis zu 8.100,00 EUR in maximal drei Jahren - bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme.
Im zahnmedizinischen Bereich besteht beispielsweise die Möglichkeit der Teilnahme an den Aufstiegsfortbildungsreihen zur Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF), zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) oder zur Zahnmedizinischen Prohylaxeassistentin (ZMP).

Zahnmedizinische Fachangestellte, die ihre Ausbildung in Hessen absolviert haben, können sich zur Aufnahme in das Förderprogramm bei der Landeszahnärztekammer Hessen bewerben.

Sie suchen weitere Informationen zur Begabtenförderung oder haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich an unsere Fachabteilung oder schauen Sie auf den Webseiten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Begabtenförderung

Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Aufstiegs-BAföG“ – ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, eingeführt worden.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird.

In Hessen sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Studentenwerke zuständig für die Beratung und Entgegennahme von Anträgen zum Aufstiegs-BAföG.

Alle Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie in der offiziellen Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Nach oben