Mehr Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen

Mehr Einkommen und höhere Ausbildungsvergütung steigern die Attraktivität des Berufs

Bei den Tarifverhandlungen in Hamburg am 27. November 2019 haben sich die Vertragspartner, der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ), auf eine Erhöhung des tariflichen Entgelts und der Vergütung der Auszubildenden geeinigt.

Ab Januar 2020 erhöhen sich die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe in den ersten drei Berufsjahren um 152,50 Euro und im 4. bis 6. Berufsjahr um 133,00 Euro. Je nach Berufsjahrgruppe betragen die weiteren Steigerungen zwischen 3,8 und 4,8 Prozent (Laufzeit 18 Monate). In einer zweiten Stufe werden die Gehälter bis zum 15. Berufsjahr ab dem 01.07.2021 um linear 3 Prozent angehoben (Laufzeit 12 Monate). Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen vereinbart.

Um jeweils 70 Euro steigen die monatlichen Ausbildungsvergütungen und betragen ab Jahresbeginn 2020 im 1. Ausbildungsjahr 870 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 910 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 970 Euro.

Dr. Andreas Friedrich, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) und für die Arbeitgeberseite an den Tarifverhandlungen beteiligt, zeigt sich erfreut über das Ergebnis: „Verträge schaffen für alle Vertragspartner verlässliche und sichere Bedingungen; dies gilt auch und ganz besonders für die Tarifverträge. In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel in allen Branchen um sich greift, müssen wir für ein faires Miteinander zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sorgen, und hier ist die Landeszahnärztekammer der Auffassung, dass neben der Wertschätzung der Mitarbeiter, dem Betriebsklima und fairen Arbeits- und Arbeitszeitbedingungen unabdingbar eine korrekte, der Arbeitsleistung angemessene und vor allem transparente Vergütung der Schlüssel zum Erfolg sind“.

Nach Ablauf der Erklärungsfrist ohne Widerspruch ist der neue Tarifvertrag gültig und steht mit allen Gehaltstabellen auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer Hessen zum Download bereit.