Delegierte bekräftigen große Bereitschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Impfen!

Corona-Schutzimpfungen in Zahnarztpraxen vom Gesetzgeber ermöglicht

Die achte ordentliche Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) in der laufenden Legislaturperiode fand erneut unter strengen Hygieneauflagen (2G) in Präsenz und Online statt.

Die Coronakrise und die Situation der Zahnarztpraxen in der vierten Welle, nicht zuletzt nach dem Regierungswechsel, standen im Mittelpunkt des Berichts des Präsidenten Dr. Michael Frank.

Erneut wurde auch die Frage nach den Corona-Schutzimpfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte debattiert und die große Bereitschaft der hessischen Praxen zur Teilnahme an der Kampagne wurde vom höchsten Parlament der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bestätigt und begrüßt. Es müssen nun vom Gesetzgeber bzw. den zuständigen staatlichen Stellen die noch notwendigen Voraussetzungen wie z. B. die technische Anbindung an die Infrastruktur des Robert-Koch-Instituts (RKI) geschaffen werden.

„Wir haben die Bereitschaft und die Befähigung sowie die geeigneten Räumlichkeiten, Impfungen vorzunehmen und damit die Möglichkeit bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen. Was nun noch fehlt sind Software und technische Anbindung an die Meldesysteme sowie die zusätzliche Schulung. Hierzu werden wir auf Bundesebene gemeinsam mit den ärztlichen Spitzenorganisationen ein Schulungskonzept abstimmen und hoffen, dass dies noch bis zum Ende des alten Jahres gelingt. Ich möchte noch einmal allen Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv beteiligen wollen, ganz herzlich danken. Das ist eine großartige Sache, denn Impfen ist schließlich der einzige Weg, rasch zurück in Normalität und Sicherheit zu finden“, so Dr. Michael Frank.