Neu in Hessen: ZMP

LZKH führt modulares System für alle Aufstiegsfortbildungen ein

Frankfurt, 29. März 2017. Die neue Muster-Fortbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sieht eine zeitgemäße, an den heutigen Praxisbedürfnissen orientierte Gestaltung der Fortbildungsmöglichkeiten für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) vor. Diese Vorgaben hat die Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) aufgenommen und ihre bereits bestehenden Aufstiegsfortbildungen zur/m Zahnmedizinischen Fachassistentin/en (ZMF) und zur/m Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin/en (ZMV) neu geordnet und erweitert. Neben den Fortbildungen ZMF und ZMV können Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen nun auch die Berufsbezeichnung Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) erwerben.

Sämtliche Aufstiegsfortbildungen bestehen nunmehr aus inhaltlich und zeitlich abgegrenzten Modulen die auch untereinander kombiniert werden können. Die Möglichkeit, einzelne Module separat zu buchen und zu absolvieren, schafft für die Praxen, aber auch für die ZFA, die sich beruflich weiterentwickeln wollen, ein hohes Maß an Flexibilität für die individuelle Karriereplanung.

„Es steht den Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hessen frei, z. B. nur eine ZMP-Fortbildung zu machen, oder darauf aufbauend den Weg in Richtung ZMF oder DH weiterzugehen. Ziel ist es, die beruflichen Perspektiven unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erweitern und zu verbessern, attraktive Lernanreize zu schaffen und unsere Teams über neue und attraktive berufliche Perspektiven fester an den Beruf und unsere Praxen zu binden. Insofern sind die neuen, modularisierten Aufstiegsfortbildungen Teil der Initiativen, mit denen wir in Hessen der Herausforderung Fachkräftemangel begegnen“, sagt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen.

Die neue ZMP-Fortbildung besteht aus vier auf einander aufbauenden Modulen. Der zeitliche Gesamtumfang beträgt 150 Stunden Theorie und 250 Stunden in der Praxis. Einsatzgebiet der neuen ZMP soll, neben dem Hauptarbeitsgebiet der Individualprophylaxe in der Zahnarztpraxis, auch die prophylaktische und parodontale Betreuung von immobilen Patientinnen und Patienten in den Pflegeheimen, im Rahmen eines für beide Seiten rechtssicheren Delegationsrahmens sein.