Dr. Maik Behschad neues Mitglied im Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen

Die heutige Versammlung stand neben standespolitischen Herausforderungen und neuen Konzepten auch im Zeichen von Abschied und Neubeginn. Nachdem Ende Oktober das langjährige Vorstandsmitglied Dr. Andreas Dehler nach kurzer schwerer Krankheit verstorben war, fand in der Versammlung die Wahl zur Neubesetzung seines Vorstandsreferates statt. Kammerpräsident Dr. Michael Frank erinnerte sichtlich bewegt an seinen Kollegen und Freund und würdigte seine standespolitische Leistung: „Andreas Dehler hat nicht nur durch seine umfassende Expertise dazu beigetragen, dass die vielen Auflagen im Bereich des Infektionsschutzes und der Hygiene für die hessischen Praxen besser umsetzbar wurden; er war auch jemand, der bereit war, seine Praxis zuzumachen und zu einem Kollegen zu fahren, um bei einer anstehenden Begehung vor Ort zu sein und dem Betroffenen den Rücken zu stärken. Das ist nicht selbstverständlich und dafür bleiben wir ihm zu Dank verpflichtet – auch über seinen viel zu frühen Tod hinaus.“

Die Delegierten wählten auf Vorschlag des Präsidenten mit großer Mehrheit den in Kassel niedergelassenen Zahnarzt Dr. Maik Fariborz Behschad zum neuen Mitglied des Vorstandes. Dr. Behschad wird das Ressort Praxisführung und Hygiene übernehmen, wobei ihm seine guten Kontakte zur Kommunalpolitik sicher von Nutzen sein werden.

Mit anhaltendem Applaus wurde auch die langjährige Geschäftsführerin der Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen GmbH (FAZH), Dr. Cornelia Panthen, in den Ruhestand verabschiedet. Kammerpräsident Frank betonte in seiner Laudatio, dass sie es war, die aus einer Anfangs kontrovers diskutierten Idee eine hocheffiziente Struktur geschaffen hat.

Unter den vielen weiteren Themen, die im Rahmen der Versammlung diskutiert wurden, ging es erneut um die Frage der investorengesteuerten Medizinischen Versorgungszentren und das Problem einer Kommerzialisierung der zahnmedizinischen Versorgung (MVZ). Da die bisherigen gesetzlichen Neuregelungen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatten, werden vonseiten des Berufsstandes neue Forderungen an den Gesetzgeber herangetragen. „Wir fordern, dass die Mehrheit der Anteile an einem MVZ in der Hand des Berufsstandes sein müssen, damit die Betreiber dieser Zentren nicht dem Einfluss der Kammern entzogen sind. Es muss gewährleistet sein, dass die Kammern ihre Aufgaben im Sinne des Patientenschutzes wahrnehmen können und dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich für eine Tätigkeit in einem MVZ entscheiden, in ihrer Therapiewahl nicht durch das Gewinnstreben des Betreibers beeinflusst werden. Diese Forderungen sind vernünftig und im Interesse des Gemeinwohls und daher bin ich sicher, dass wir damit auch Gehör finden werden.“

Nachdrücklich forderten Vorstand und Delegierte den Gesetzgeber auf, die notwendigen Mittel zur Umsetzung der neuen Approbationsordnung zu bewilligen. Geld müsse her, sonst drohe über hintergründige Einsparungen bei der Umsetzung in den Universitäten eine schleichende Erosion der Ausbildungsqualität. Diese müsste dann später, so die DV, im Zweifel über postgraduale Qualifikationsmaßnahmen ausgeglichen werden