Neuigkeiten zum DICOM-Format

Der Beschluss des Länderausschuss Röntgenverordnung, dass ab 01.01.2020 digitale Röntgenbilder nur noch im DICOM-Format weitergegeben werden dürfen, wurde im Dezember 2019 in letzter Minute gestoppt. Es gelten für Zahnarztpraxen also weiter die bisher gültigen Regelungen und es besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf.

In der Zahnheilkunde ist die neue Regelung (DIN 6862-2:2019:09) lediglich für nach dem 31.03.2020 erstmalig in Betrieb genommene Röntgeneinrichtungen zur Digitalen Volumentomographie (DVT) verpflichtend.