Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz

Alle Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnmedizinischen Fachangestellten, die im Jahr 2015 ihre Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz erworben oder aufgefrischt haben, müssen im Jahr 2020 tagesgenau an Aktualisierungskursen teilnehmen. Verschiedene Anbieter, u. a. die FAZH (www.fazh.de), bieten hierfür passende Kurse an. Denken Sie bitte daran, sich rechtzeitig anzumelden, um einen Kurs innerhalb Ihrer persönlichen 5-Jahresfrist besuchen zu können.

Der LZKH ist nicht bekannt, wann die individuellen Aktualisierungsfristen ihrer Mitglieder ablaufen, daher ist es leider nicht möglich, jedes Mitglied individuell über diese gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierungsnotwendigkeit zu informieren. Es besteht für Sie aber die Möglichkeit, selbstständig eine Erinnerung über den für hessische Praxen kostenfreien Fristenkalender des ZQMS (www.zqms.de) zu generieren.

Sollten Sie zwischenzeitlich eine DVT-Fachkunde erworben haben, dann erneuert sich durch den Erwerb dieser speziellen Fachkunde Ihre persönliche 5-Jahresfrist. Falls nur der erste Teil eines zweitägigen DVT-Kurses besucht oder die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde, kann dies nicht als Aktualisierung gewertet werden. Lediglich der Erwerb einer weiteren Fachkunde führt dazu, dass die 5-Jahresfrist neu beginnt. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie die Ausstellung der Fachkunde bei der Zahnärztlichen Röntgenstelle beantragen, indem Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Bestätigung der erfolgreichen Fortbildungsteilnahme, Approbation, Prüfungszeugnis und Bestätigungen bisheriger erfolgreicher Aktualisierungskurse) einreichen. Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um Regelungen handelt, die von den zuständigen Regierungspräsidien und dem Ministerium vorgegeben werden und somit länderspezifisch variieren können.