Auf seiner Internetseite im Bereich Infektionsschutz/Coronavirus SARS-CoV-2 informiert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration über ein Tätigkeitsverbot für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die aus nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückkehren. In der Liste der betroffenen Berufe werden unter "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten" auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Zahnmedizinische Fachangestellte genannt.
Die Verordnung, die von Freitag, 13. März bis voraussichtlich Sonntag, 19. April in Geltung befindlich ist, finden Sie hier.
Eine aktuelle Übersicht der Risikogebiete für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus finden Sie hier.