Freistellung für Arbeitsaufträge aufgrund entfallender Schulpflicht

Die Schulschließungen in Hessen seit dem 16.03.2020 betrifft auch die Berufsschulen. Hierdurch wird die duale Berufsausbildung jedoch nicht aufgehoben.

Die Berufsschulen stehen mit den Auszubildenden in Kontakt und die Lehrer erteilen, als Alternative zum Präsenzunterricht, Arbeitsaufträge. Daher müssen die Auszubildenden eine angemessene Freistellung zur Bearbeitung dieser Arbeitsaufträge erhalten.

Wir haben nun die Lehrkräfte gebeten, den Auszubildenden einen voraussichtlichen Zeitaufwand für die Bearbeitung des jeweiligen Arbeitsauftrages anzugeben, damit eine entsprechende Freistellung ermöglicht wird, auch wenn die Belastungen vor allem im Gesundheitssystem derzeit sehr hoch sind.