Coronavirus: Neue Anzeigepflicht für Beatmungsgeräte in Hessen

Die Landeszahnärztekammer Hessen weist alle verantwortlichen Praxisinhaber(innen) darauf hin, dass diese gemäß der anliegenden, aktuellen Änderung des §3 der VO zur Bekämpfung des Corona-Virus verpflichtet sind, das Vorhandensein von Geräten, welche zur invasiven oder nicht-invasiven Beatmung von Menschen geeignet sind, unverzüglich mit dem entsprechenden Meldebogen dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.