Durchführung geplanter Behandlungen/Infektionsrisiko

Nach einem Interview unseres Präsidenten Dr. Michael Frank mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) haben viele Zeitungen in Hessen aber auch über die Landesgrenzen hinaus Artikel veröffentlicht und Aussagen aus dem Zusammenhang der dpa-Meldung aufgegriffen.

Häufig zitiert wurde die Aussage, die Gefahr, sich beim Zahnarzt mit dem Coronavirus anzustecken, sei aus Sicht der Zahnärztekammer gering. Es sei daher nicht nötig, auf geplante Behandlungen zu verzichten (bspw. Oberhessische Presse am 05. April)

Aufgrund der zahlreichen Berichte in den Medien erreichen uns viele Anfragen seitens unserer Mitglieder. Wir möchten daher noch einmal in Kürze zu dem Punkt Stellung nehmen, auf den sich die überwiegende Mehrheit der Fragen bezieht.

Wir sind uns alle einig, dass das COVID-19 Virus insbesondere für Risikogruppen unter unseren Patienten eine besondere Gefahr darstellt, der entgegengetreten werden muss. Welcher Aussage aber entgegengetreten werden muss ist die, dass der symptomlose Patient, der sich in Absprache mit seiner Zahnärztin oder seinem Zahnarzt in dessen zahnärztliche Praxis begibt, dort - bei strikter Beachtung aller Hygienemaßnahmen - einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Der Ort selbst wird durch die Anwendung der beschriebenen Schutzmaßnahmen (Empfehlung zu Aerosolen/Wartezimmermanagement/Lüften etc.) sicher gehalten, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Personal sind durch die konsequente Anwendung entsprechender Schutzmaßnahmen als Infektionsquelle minimiert. Dies ist die Auffassung der LZKH, die seitens Dr. Michael Frank im Interview mit der dpa vertreten wurde.

Diese Aussagen wurden auch durch die jüngsten Verlautbarungen der zahnärztlichen Standesvertretungen auf Bundesebene untermauert. Lesen Sie hierzu vor allem die Einschätzung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur Gefährdungslage hinsichtlich einer Corona-Infektion in der zahnärztlichen Praxis und beachten Sie weiterhin strikt unsere Empfehlungen zur Patientenlenkung (sie finden die neueste Fassung in ZQMS auf der Startseite unter Neue/geänderte Dokumente) und zum Corona-Risikomanagement.

Solange es der Wille der Politik ist, dass der Sicherstellungsauftrag durch uns zu gewährleisten ist, treffen die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Abstimmung mit ihren Patientinnen und Patienten die Entscheidung, ob eine geplante Behandlung stattfinden kann.  Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen in die Entscheidungsfindung ihre individuelle Einschätzung der momentanen Gefährdungslage, die Beurteilung der Behandlung aus medizinischer Sicht und ggf. auch die Bedenken ihres Praxisteams mit einfließen lassen. In Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie einen Entscheidungsspielraum zu haben ist das Privileg, aber zugleich die Bürde eines Freien Berufes.

Die Landeszahnärztekammer versucht Sie bei dieser Entscheidung mit Informationen bestmöglich zu unterstützen. Lesen Sie regelmäßig unsere Online-Publikationen auf der Internetseite und in unserer App.

Vorstand und Geschäftsstelle der LZKH wünschen Ihnen, Ihren Praxisteams und Familien schöne Feiertage - bleiben Sie gesund!