Aushang zur Maskenpflicht

Auch für Zahnarztpraxen gilt seit dem 27. April 2020 eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung und die Landeszahnärztekammer Hessen hatte im Zuge der Information zu dieser Neuregelung die Empfehlung ausgesprochen, Patientinnen und Patienten vor dem Betreten der Praxisräume auf die Maskenpflicht hinzuweisen.

Um den hessischen Praxen dies zu erleichtern, stellen wir auf dieser Seite zwei Varianten eines Hinweis-Plakats zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.

Download Plakat-Maskenpflicht Variante 1

Download Plakat-Maskenpflicht Variante 2