BFB fordert Verlängerung der Corona-Soforthilfe

Wie der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) mitteilt, zählt es zu seinen wichtigsten politischen Anliegen, dass Liquiditätshilfen über einen hinreichenden Zeitraum zur Verfügung stehen, gerade auch weil Freiberufler mit einem eher verzögerten Eintritt der Corona-Folgen zu rechnen haben.

Deshalb fordert der BFB die Verlängerung der am 31. Mai 2020 auslaufenden Corona-Soforthilfe und hat ein Musterschreiben (Download s. u.) entworfen, mit dem Freiberufler die Möglichkeit erhalten, die Forderung des BFB zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang weist der BFB auf einen besonders wichtigen Sachverhalt hin:  

Anträge auf Corona-Soforthilfe können zwar nur bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden, der geltend zu machende Liquiditätsengpass aber bis zu drei Monaten danach.

In den FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es dazu: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).