Zuschüsse zu neuen Ausbildungsverträgen ZFA

Informationen zum neuen Bundesprogramm „Ausbildung sichern“

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), zu denen auch Zahnarztpraxen gehören, wenn sie in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Praxen, die nach April 2019 gegründet wurden, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Gefördert wird bei Vorliegen der Voraussetzungen durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit. Wer bei gleichen Voraussetzungen die Zahl der Ausbildungsplätze sogar erhöht, erhält einmalig 3000 Euro statt der 2000 Euro nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit.

Wichtiger Hinweis:

Die Beantragung der Fördermittel ist noch nicht abschließend geregelt. Sobald feststeht, bei welcher Behörde oder welchem Ministerium eine Antragstellung möglich ist, werden wir darüber informieren.

Quelle: BZÄK