Informationen zur Beantragung eines elektronischen Zahnarztausweises (eZAA)

Nach Mailingaktionen verschiedener Firmen mehren sich die Anfragen bei den Hotlines der KZVH und der LZKH zur Beantragung eines elektronischen Zahnarztausweises (eZAA), dem eHBA für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Die Beantragung eines eZAA ist zum jetzigen Zeitpunkt für Inhaber der in Hessen flächendeckend über die KZVH ausgegebene ZOD-Karte nicht notwendig.

Die ZOD-Karten können als Vorläufer-HBA bis zum 31. Dezember 2022 eingesetzt werden. Dies wurde kürzlich vom BMG erneut bestätigt.

Die KZVH wird alle Inhaber einer ZOD-Karte zeitlich gestaffelt anschreiben und auf die notwendige Folgebeantragung des eZAA hinweisen. Die ersten Anschreiben werden die Zahnärztinnen und Zahnärzten erhalten, deren ZOD-Kartenzertifikate in Kürze erneuert werden müssen. In der Folge werden regelmäßig weitere ZOD-Karteninhaber anschrieben, bis die Ablösung der ZOD durch den eZAA in Hessen erfolgreich beendet ist.

Sie müssen im Moment nicht selbst aktiv werden, wenn Sie eine ZOD-Karte in der Praxis einsetzen, sondern können das an Sie persönlich gerichtete Schreiben der KZVH abwarten.

Aktuelle Informationen zum elektronischen Zahnarztausweis (eZAA), dem eHBA für Zahnärztinnen und Zahnärzte, finden Sie hier.